| IV-Stelle Solothurn Allmendweg 6 4528 Zuchwil |
Postanschrift Postfach, 4501 Solothurn Tel. 032 686 24 00 Fax 032 686 25 41 |
Öffnungszeiten
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Integrationsmassnahmen dienen der Vorbereitung auf die berufliche Eingliederung, wenn der gesundheitliche Zustand der versicherten Person dafür zu wenig stabil ist. Die Massnahmen sind insbesondere auf die Bedürfnisse von Menschen mit psychisch bedingter Arbeitsunfähigkeit ausgerichtet. Als Grundvoraussetzung sollte die versicherte Person am Arbeitsplatz mindestens zwei Stunden täglich an mindestens vier Tagen pro Woche präsent sein können.
Arten von Massnahmen
Nachstehende Massnahmen sind möglich:
Durchführung der Integrationsmassnahmen
Die Durchführung von Integrationsmassnahmen erfolgt in einer EingIiederungsinstitution oder wirtschaftsnah in einem Unternehmen. Im zweiten Fall betreut und begleitet eine Fachperson der IV-Stelle die versicherte Person und den Arbeitgebenden. Der Arbeitgebende erhält für die Betreuung einen finanziellen Beitrag von maximal 60 Franken pro Tag.
Links und Formulare