IV-Stelle Solothurn
Allmendweg 6
4528 Zuchwil
  Postanschrift
Postfach, 4501 Solothurn
Tel. 032 686 24 00
Fax 032 686 25 41
  Öffnungszeiten
Mo-Mi, Fr  08.30 - 11.30, 13.30 - 16.30
Do 08.30 - 12.00, 13.00 - 16.30

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Integrationsmassnahmen

Integrationsmassnahmen dienen der Vorbereitung auf die berufliche Eingliederung, wenn der gesundheitliche Zustand der versicherten Person dafür zu wenig stabil ist. Die Massnahmen  sind insbesondere auf die Bedürfnisse von Menschen mit psychisch bedingter Arbeitsunfähigkeit ausgerichtet. Als Grundvoraussetzung sollte die versicherte Person am Arbeitsplatz mindestens zwei Stunden täglich an mindestens vier Tagen pro Woche präsent sein können.

 

Arten von Massnahmen

Nachstehende Massnahmen sind möglich:

Durchführung der Integrationsmassnahmen

Die Durchführung von Integrationsmassnahmen erfolgt in einer EingIiederungsinstitution oder wirtschaftsnah in einem Unternehmen. Im zweiten Fall betreut und begleitet eine Fachperson der IV-Stelle die versicherte Person und den Arbeitgebenden. Der Arbeitgebende erhält für die Betreuung einen finanziellen Beitrag von maximal 60 Franken pro Tag.

 

Links und Formulare

Merkblatt Leistungen der Invalidenversicherung

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