Invalidenversicherung (IV)

Die Invalidenversicherung oder kurz: die IV, ist eine gesamtschweizerische obligatorische Versicherung. Sie ist ein wichtiges Element des schweizerischen Systems der sozialen Sicherheit.

Anspruch auf Leistungen der IV haben Personen, die wegen eines Gesundheitsschadens voraussichtlich bleibend oder für längere Zeit dauernd ganz oder teilweise erwerbsunfähig sind. Nicht erwerbstätige Versicherte vor dem 20. Altersjahr gelten als invalid, wenn der Gesundheitsschaden voraussichtlich die spätere Erwerbsfähigkeit einschränkt oder verunmöglicht. Ob eine Einschränkung körperlicher, geistiger oder psychischer Natur ist und ob sie durch Unfall, Krankheit oder Geburtsgebrechen verursacht wurde, spielt keine Rolle.

Ein zentrales Anliegen der IV-Stelle ist es, Arbeitsplätze, die wegen einer drohenden Invalidität gefährdet sind, zu erhalten und versicherte Personen wieder ins Erwerbsleben einzugliedern. Der Anspruch auf eine Rente wird deshalb erst geprüft, wenn alle Massnahmen zur Wiedereingliederung ausgeschöpft sind und keine Aussichten mehr auf die Erhöhung der Erwerbsfähigkeit bestehen.

Ziel der IV ist es, die wirtschaftlichen Folgen einer gesundheitlich bedingten Einschränkung der Erwerbsfähigkeit zu vermindern oder zu beseitigen.

Haptische Erklärhilfe

Mit der haptischen Erklärhilfe den IV-Prozess «Berufliche Integration / Rente» in groben Zügen Schritt für Schritt kennenlernen. Im Gespräch mit den versicherten Personen können die Produkte und Abläufe mit diesem Hilfsmittel einfach und nachvollziehbar erklärt werden. Auf Wunsch erhalten die Versicherten ein persönliches Exemplar der haptischen Erklärhilfe.