Eingliederungsorientierte Rentenrevision

Die IV-Stelle überprüft die bestehenden IV-Renten regelmässig und schätzt die Möglichkeiten der Wiedereingliederung der Bezügerinnen und Bezüger neu ein. Personen, bei denen ein Eingliederungspotenzial vermutet wird, werden zu einem Gespräch eingeladen. Dabei wird zusammen mit der betroffenen Person die persönliche, medizinische und finanzielle Situation abgeklärt.

Kommt die IV-Stelle zum Schluss, dass die Erwerbsfähigkeit voraussichtlich verbessert werden kann, wird ein Eingliederungsplan erarbeitet. Die versicherte Person und, falls vorhanden, deren Arbeitgebende haben Anspruch auf Beratung und Begleitung. Die Rente wird weiterhin ausgerichtet. Erst nach Abschluss der Massnahmen wird die Rente überprüft und allenfalls herabgesetzt oder aufgehoben.

Entsteht aus einem erfolgreichen Arbeitsversuch ein Arbeitsverhältnis, beginnt eine dreijährige Schutzfrist zu laufen, während der bei neuen gesundheitlichen Problemen die IV-Stelle schnell und unkompliziert eingreifen und unterstützen kann. Zudem bleibt der Arbeitnehmer bei seiner bisherigen Pensionskasse angeschlossen. Auch bei der Wiedereingliederung aus der Rente sind die versicherten Personen zur Mitwirkung verpflichtet.