Der Regionale Ärztliche Dienst (RAD) klärt im Auftrag der IV-Stelle den versicherungsmedizinischen Sachverhalt ab. Wenn der RAD die Untersuchungen nicht selber durchführen kann, werden externe Sachverständige beauftragt. Die IV-Stelle Solothurn arbeitet mit Sachverständigen verschiedenster Fachrichtungen zusammen. Die Sachverständige, der Sachverständige beurteilt die Gesundheitsschäden und deren Auswirkung auf die Arbeitsfähigkeit. Die ärztlichen Informationen sind die Grundlagen für die Berechnung des Invaliditätsgrades. Die Gutachten müssen medizinische und rechtliche Kriterien erfüllen. Die eingegangenen Gutachten werden auf ihre Qualität überprüft. Der RAD führt eine Liste über die Sachverständigen.

Bei der Zuweisung an externe Sachverständige wird zwischen folgenden Gutachten unterschieden:

  • Gutachten in einer Fachdisziplin (monodisziplinär)
    Monodisziplinäre Gutachten werden von der IV-Stelle direkt an eine Sachverständige oder einen Sachverständigen vergeben. Die IV-Stelle verteilt die Gutachtensaufträge einzelfallbezogen möglichst ausgewogen auf die in der veröffentlichten Liste aufgeführten Sachverständigen. Die Versicherten haben keinen Anspruch auf freie Sachverständigenwahl. Ist eine versicherte Person mit dem vorgeschlagenen Sachverständigen, der Sachverständigen nicht einverstanden, macht die IV-Stelle in der Regel einen zweiten Vorschlag.
  • Gutachten in zwei oder mehr Fachdisziplinen (bi- und polydisziplinär)
    Bei komplexen Krankheitsbildern ist oft eine bi- oder polydisziplinäre Begutachtung notwendig. Die Vergabe dieser Gutachten erfolgt nach dem Zufallsprinzip an Sachverständige in Zweierteams oder zugelassene Gutachterstellen. Die Sachverständigen und Gutachterstellen müssen mit dem Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) eine Vereinbarung abgeschlossen haben und auf der Informatikplattform SuisseMED@P registriert sein. SuisseMED@P vergibt die bi- und polydisziplinären Gutachtensaufträge nach dem Zufallsprinzip. Genauere Angaben dazu finden Sie unter www.suissemedap.ch.

Um die Transparenz und die Qualität der medizinischen Gutachten zu verbessern, werden die Gespräche zwischen den Sachverständigen und der versicherten Person mittels Tonaufnahme erfasst. Die Tonaufnahme ist Teil der IV-Akten. Die versicherte Person kann ausschliesslich schriftlich der IV-Stelle gegenüber innerhalb einer bestimmten Frist auf Tonaufnahmen verzichten oder deren Löschung verlangen.

Die IV-Stellen publizieren jährlich (erstmals im März 2023) eine Liste, aus welcher u.a. die Namen der Sachverständigen, die Anzahl der Gutachten und die bescheinigten Arbeitsunfähigkeiten ersichtlich sind.