Abgelehnte Leistungen und gesundheitliche Veränderung

Wenn Sie erneut arbeitsunfähig sind oder in Ihrem privaten Tätigkeitsbereich eingeschränkt sind, weil sich Ihre Gesundheit verschlechtert hat, dann fragen Sie sich: 

  • ob Sie sich schon einmal bei der IV zur beruflichen Integration oder einer Rente angemeldet haben
  • und ob die IV Ihren Leistungsanspruch abgelehnt hat.

Wenn Sie diese Fragen mit ja beantworten können, dann ist eine "erneute Anmeldung" nötig. Dazu benötigen wir von Ihnen einen Brief oder das Anmeldeformular mit folgenden Informationen: 

  • Eine kurze Schilderung, wie sich Ihre Gesundheit verschlechtert hat.
  • Welche Unterstützung Sie von der IV erwarten (berufliche Integration, Rente, Hilfsmittel etc.).
  • Aktuelle medizinische Berichte Ihrer behandelnden Ärzte. Daraus muss klar ersichtlich sein, dass und wie sich Ihre gesundheitliche Situation verschlechtert hat.

Hinweis: Die IV holt zu diesem Zeitpunkt keine medizinischen Unterlagen ein.

Ihre Unterlagen senden Sie an die IV-Stelle Ihres Wohnkantons:

IV-Stelle Solothurn
Allmendweg 6
4528 Zuchwil