Ausbildung und gesundheitliche Probleme

Junge Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen brauchen beim Übergang von der obligatorischen Schule in die erstmalige berufliche Ausbildung individuelle und gezielte Unterstützung. Ein spezialisiertes Team von Berufsberatenden nimmt diese Aufgabe wahr. 

  • Beratung und Begleitung, Früherfassung und Frühintervention sowie Integrationsmassnahmen zur Vorbereitung auf die erstmalige berufliche Ausbildung
  • Unterstützung bei der Berufswahl durch die Durchführung vorbereitender Massnahmen, um mögliche Ausbildungswege in der Praxis zu überprüfen
  • gezielte Vorbereitung auf die erstmalige Ausbildung, wenn die Berufswahl getroffen ist
  • Verlängerung des Anspruchs auf medizinische Massnahmen bis zur Beendigung der beruflichen Massnahmen, spätestens jedoch bis zum vollendeten 25. Altersjahr
  • Minderjährige Versicherte haben Anspruch auf Hilfsmittel, die sie für die Ausbildung benötigen.
  • Unter gewissen Umständen Anspruch auf ein Taggeld (Betrag wie ordentlicher Ausbildungslohn)
  • Erstmalige berufliche Ausbildung so weit wie möglich im ersten Arbeitsmarkt
  • Beratung und Begleitung während des gesamten Prozesses sowie bis zu drei Jahre nach Beendigung der letzten Massnahme
  • Stärkere Zusammenarbeit mit den kantonalen Instanzen