Ich benötige ein Hilfsmittel

Versicherte Personen haben Anspruch auf Hilfsmittel, die sie für die Erwerbsarbeit, die Ausbildung, die Hausarbeit oder den privaten Alltag benötigen. Den Anspruch können sie geltend machen, indem sie bei der IV-Stelle ihres Wohnsitzkantons das Anmeldeformular für Hilfsmittel einreichen.