Laufende Rente und gesundheitliche Veränderung

Der Anspruch auf eine Rente besteht nicht auf Lebzeiten. Die IV-Stellen beurteilen die Renten regelmässig neu. Wenn sich der gesundheitliche Zustand und damit die Erwerbsfähigkeit des Rentenbezügers oder der Rentenbezügerin verbessert haben, wird die IV-Stelle die Rente entsprechend kürzen.

Der IV-Stelle stehen verschiedene Massnahmen zur Verfügung, um versicherte Personen bei der Erhöhung der Erwerbsfähigkeit und beim Wiedereinstieg in den Arbeitsprozess zu unterstützen. Folglich kann die IV-Stelle bei einer Neubeurteilung der persönlichen und gesundheitlichen Situation mit der versicherten Person eine berufliche Massnahme vereinbaren, die zum Zeitpunkt der Rentenzusprache noch nicht zur Verfügung stand. Gleichzeitig können versicherte Personen ein Gesuch für eine (höhere) Rente einreichen, wenn sich ihr Gesundheitszustand verschlechtert hat.

Melden Sie zudem der IV-Stelle von sich aus eine allfällige Erhöhung Ihres Arbeitspensums. Wenn Sie dank der Verbesserung der gesundheitlichen Situation mehr arbeiten können, haben Sie gegenüber der IV-Stelle eine Meldepflicht.