Selbständig erwerbend und gesundheitliche Probleme

Versicherte Personen, die bei ihrer selbständigen Erwerbstätigkeit gesundheitlich eingeschränkt sind, sollten sich möglichst schnell bei der IV-Stelle Ihres Wohnsitzkantons zur Früherfassung melden. Füllen Sie dazu bitte das Meldeformular aus oder wenden Sie sich telefonisch an die IV-Stelle.

Die IV-Stelle wird in der Folge abklären, ob Ihre Erwerbsfähigkeit durch die Anpassung oder Umstrukturierung des Betriebs erhöht werden kann. Lässt sich die gesundheitliche Einschränkung dadurch nicht verringern, mutet die IV-Stelle der selbständig erwerbstätigen Person auch zu, sich beruflich neu zu orientieren. Die IV-Stelle kann Sie bei der Berufswahl beraten und die Umschulung und Einarbeitung in einen neuen Tätigkeitsbereich finanziell unterstützen. Der Anspruch auf eine Rente wird erst geprüft, wenn keine Aussichten mehr auf die Erhöhung der Erwerbsfähigkeit im bisherigen Beruf oder einer anderen zumutbaren Tätigkeit bestehen.