Die IV unterstützt junge Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen beim Übergang von der obligatorischen Schule in die erstmalige berufliche Ausbildung mit individueller und gezielter Unterstützung. 

Bei Sonderschülerinnen und Sonderschülern melden die Eltern mit Unterstützung der Sonderschulen die Jugendlichen für die IV-Berufsberatung an.

Regelschülerinnen und Regelschüler mit spezieller Förderung können bei Bedarf durch die Eltern beim Case Management Berufsbildung (CMBB) angemeldet werden (siehe Merkblatt zum Ablauf der Anmeldung). Zeigt sich im Verlauf des Berufswahlprozesses, begleitet durch das CMBB, dass eine Jugendliche oder ein Jugendlicher auf die IV-spezifische Unterstützung angewiesen ist, wird eine IV-Anmeldung für berufliche Massnahmen empfohlen. Die IV-Stelle prüft anschliessend den Anspruch auf Unterstützung bei der Ausbildung.