Weiterentwicklung IV

22. Juni 2020

National- und Ständerat: Vorlage am 19. Juni 2020 verabschiedet

Der Invalidisierung vorbeugen und die Eingliederung verstärken – diese Ziele verfolgen Bundesrat und Parlament mit der «Weiterentwicklung IV» für Kinder und Jugendliche sowie Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen. Im Zentrum steht eine intensivere Begleitung der Betroffenen. Die Vorlage ersetzt zudem das heutige Rentenmodell mit Schwellen durch ein stufenloses System. 

Die IV ist dank der Revisionen seit 2004 deutlich erfolgreicher geworden bei der beruflichen Eingliederung von Menschen mit Behinderung. Handlungsbedarf besteht aber bei Kindern und Jugendlichen mit Gesundheitsproblemen und für psychisch Kranke. Die Begleitung und die Zusammenarbeit der beteiligten Akteure müssen verbessert werden.

Das Parlament hat die Gesetzesrevision am 19. Juni 2020 verabschiedet. Es ist vorgesehen, die Weiterentwicklung der IV auf den 1. Januar 2022 in Kraft zu setzen. Derzeit läuft die Referendumsfrist.

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