Frühintervention

Die eingliederungsorientierte Beratung, die Früherfassung und die Frühintervention sind präventive Mittel der IV. Diese drei verschiedenen Phasen gilt es zu unterscheiden.

Ziel der Frühintervention ist es, durch rasches Handeln einer Verschlechterung des gesundheitlichen Zustandes entgegenzuwirken und soweit möglich die Arbeits- und Erwerbsfähigkeit der betroffenen Person aufrecht zu erhalten oder zu verbessern.

Mit den Frühinterventionsmassnahmen kann die IV:

  • Jugendliche und junge Erwachsene zwischen 13 und 25 Jahren, die noch nicht erwerbstätig waren und von einer Invalidität bedroht sind, frühzeitig auf dem Weg in eine berufliche Ausbildung oder in eine erste Anstellung im ersten Arbeitsmarkt unterstützen.
     
  • Sowie Jugendliche, die bereits erwerbstätig waren, Arbeitsunfähige oder von einer länger dauernden Arbeitsunfähigkeit bedrohte Erwachsene, werden dabei unterstützt, ihren Arbeitsplatz im bisherigen Betrieb beizubehalten, bzw. betriebsintern oder in einem anderen Betrieb einen neuen Arbeitsplatz zu übernehmen.

 

Massnahmen der Frühintervention

Während der obligatorischen Schulzeit ab dem vollendeten 13. Altersjahr:

  • Berufsberatung
  • Arbeitsvermittlung (Unterstützung bei der Suche nach einem Ausbildungsplatz)

Für Jugendliche nach der obligatorischen Schulzeit und für Erwachsene:

  • Anpassungen des Arbeitsplatzes
  • Ausbildungskurse
  • Arbeitsvermittlung (Unterstützung beim Arbeitsplatzerhalt und bei der Stellensuche)
  • Berufsberatung
  • Sozialberufliche Rehabilitation
  • Beschäftigungsmassnahmen
  • Beratung und Begleitung der versicherten Person und des Arbeitgebenden durch eine Fachperson der IV-Stelle (Job Coaching)

Die Frühinterventionsphase beginnt mit der Einreichung der IV-Anmeldung und erstreckt sich maximal über eine Dauer von zwölf Monaten. Auf Massnahmen der Frühintervention besteht kein Rechtsanspruch. Während der Durchführung dieser Massnahmen ist die Auszahlung von Taggeldleistungen nicht möglich.