| IV-Stelle Solothurn Allmendweg 6 4528 Zuchwil |
Postanschrift Postfach, 4501 Solothurn Tel. 032 686 24 00 Fax 032 686 25 41 |
Öffnungszeiten
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Voraussetzungen für die Meldung
Eine Meldung kann gemacht werden:
Für die Meldung wird keine Bestätigung der Arbeitsunfähigkeit durch einen Arzt oder eine Ärztin vorausgesetzt.
Meldeberechtigte Personen
Meldeberechtigt sind:
Die Meldeberechtigten müssen die versicherte Person in jedem Fall im Voraus über die Meldung bei der IV-Stelle informieren.
Ablauf der Früherfassung
Die Früherfassung dauert rund einen Monat. Die Ziele bestehen darin, die Zuständigkeit der IV-Stelle zu prüfen und abzuklären, ob eine Anmeldung angezeigt ist. Dazu vereinbart eine Fachperson mit der versicherten Person ein persönliches Gespräch, in dem eine erste medizinische, berufliche und soziale Situationsanalyse vorgenommen wird. Häufig holt die IV-Stelle während der Früherfassung auch Auskünfte des Arbeitgebers, der behandelnden Ärztin oder eines anderen Versicherers ein.
Links und Formulare
Meldeformular für Erwachsene: Früherfassung
Ermächtigung Früherfassung
Merkblatt «Früherfassung und Frühintervention»