Interinstitutionelle Zusammenarbeit (IIZ)

Die IIZ verbessert die Eingliederungschancen von Personen in den regulären Arbeitsmarkt durch eine koordinierte Zusammenarbeit der beteiligten Institutionen.

Diese Zusammenarbeit ist besonders wichtig, wenn verschiedene gesundheitliche, soziale oder familiäre Faktoren die berufliche Integration erschweren. In solchen Fällen ist oft unklar, welche Institution zuständig ist.

Bei der IIZ arbeiten zwei oder mehrere Institutionen aus folgenden Bereichen zusammen:

  • Arbeitslosenversicherung
  • Invalidenversicherung
  • Sozialhilfe
  • Berufsbildung
  • Ausländerintegration

Ziel der IIZ ist es, dass die betroffene Person zügig die passende Unterstützung erhält und wieder den Anschluss an den Arbeitsmarkt findet. Die Zusammenarbeit ermöglicht einen gezielten, wirksamen und effizienten Einsatz der Massnahmen und Angebote. Sie unterstützt insbesondere die Ausbildungs- und Arbeitsintegration.

Haben Sie Fragen? 032 686 24 00