Früherfassung
Die Früherfassung ist ein einfaches Meldeverfahren, um einer drohenden Invalidität entgegenzuwirken.
Eine Meldung zur Früherfassung ermöglicht der IV, frühzeitig Kontakt zu Personen aufzunehmen, die aus gesundheitlichen Gründen arbeitsunfähig sind oder bei denen eine länger dauernde Arbeitsunfähigkeit oder Invalidität droht.
Für Betroffene ist oft schwierig einzuschätzen, ob eine Anmeldung bei der IV sinnvoll ist. Deshalb klärt die IV innerhalb von 30 Tagen nach Meldungseingang gemeinsam mit der betroffenen Person, ob eine IV-Anmeldung angezeigt ist. Ziel ist es, mit geeigneten Massnahmen den Verbleib im Erwerbsleben zu sichern oder eine rasche Wiedereingliederung zu ermöglichen.
Eine Meldung ist sinnvoll in folgenden Fällen:
- Bei Minderjährigen und jungen Erwachsenen
Ab dem vollendeten 13. Lebensjahr bis zum vollendeten 25. Lebensjahr, wenn sie von Invalidität bedroht sind, noch nicht arbeiten und Unterstützung durch kantonale Brückenangebote oder Koordinationsstellen für Jugendliche erhalten. - Bei bereits erwerbstätigen Jugendlichen und Erwachsenen
Wenn sie arbeitsunfähig sind oder Gefahr besteht länger arbeitsunfähig zu werden.
Eine Meldung kann u. a. durch die versicherte Person selbst, Familienangehörige, den Arbeitgeber, behandelnde Ärztinnen und Ärzte, Unfall- und Krankentaggeldversicherer sowie kantonale Instanzen/Durchführungsstellen erfolgen. Dritte müssen die betroffene Person vorher informieren.