Invalidität und Anspruch

Die Invalidenversicherung (IV) ist ein wichtiger Pfeiler der sozialen Sicherheit in der Schweiz.

Wer ist bei der IV versichert?

Alle Personen, die in der Schweiz wohnen oder in der Schweiz erwerbstätig sind, gelten grundsätzlich als obligatorisch bei der IV versichert. Schweizer Bürgerinnen und Bürger sowie Staatsangehörige von EU- oder EFTA-Staaten, die ausserhalb der EU- oder EFTA-Staaten wohnen, können sich unter gewissen Voraussetzungen freiwillig bei der IV versichern

Wann unterstützt die IV?

Um Unterstützung von der IV zu erhalten, muss eine Invalidität vorliegen. Das bedeutet, dass ein körperlicher, geistiger oder psychischer Gesundheitsschaden vorhanden sein muss. Dieser muss eine bleibende oder voraussichtlich länger andauernde Erwerbsunfähigkeit oder Unfähigkeit zur Ausübung der bisherigen Tätigkeiten (z. B. im Haushalt) zur Folge haben. Es spielt keine Rolle, ob der Gesundheitsschaden durch einen Unfall, eine Krankheit oder ein Geburtsgebrechen entstanden ist.

Bei Versicherten unter 20 Jahren erbringt die IV unter bestimmten Voraussetzungen Leistungen. Dazu gehören insbesondere Leistungen bei anerkannten Geburtsgebrechen oder Leistungen, die der späteren Eingliederung (u. a. obligatorische Schule, berufliche Erstausbildung, Erwerbsleben) dienen.

Wie unterstützt die IV?

Das Hauptziel der IV ist es, Arbeitsplätze zu erhalten und betroffene Personen wieder ins Erwerbsleben zu integrieren. Der Grundsatz lautet: «Eingliederung vor Rente». Ein Rentenanspruch wird erst geprüft, wenn alle Massnahmen zur Eingliederung ausgeschöpft sind und keine Aussicht auf Verbesserung der Erwerbsfähigkeit besteht. Bei teilweiser oder vollständiger Invalidität können Geldleistungen der IV die betroffenen Personen finanziell unterstützen und damit zu einer möglichst selbstbestimmten Lebensführung beitragen.

Die Invalidenversicherung und die Invalidenvorsorge

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