Die Invalidenversicherung (IV) gewährt Organisationen der privaten Behindertenhilfe Finanzhilfen. Dazu gehören zum Beispiel Pro Infirmis, Procap, der Schweizerische Zentralverein für das Blindenwesen, Inclusion Handicap oder Insieme. Mit diesen Geldern werden etwa soziale und rechtliche Beratungsangebote sowie Treffpunkte und Kurse unterstützt. Weiter fördert die IV damit die Begleitung von Menschen mit Behinderung in der eigenen Wohnung sowie die Vermittlung von Betreuungs- und Dolmetschdiensten.
Obwohl sich der Bedarf in den letzten Jahren deutlich verschoben hat – insbesondere durch die Zunahme psychischer Erkrankungen –, bleibt die Verteilung der Mittel weitgehend unverändert.