Intensive Frühintervention bei Autismus-Spektrum-Störungen

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 25. Juni 2025 die Vernehmlassung zur Verordnung über die intensive Frühintervention bei Kindern mit Autismus-Spektrum-Störungen eröffnet.

Die intensive Frühintervention (IFI) für Kleinkinder mit schweren Autismus-Spektrum-Störungen kombiniert medizinische mit pädagogischen Massnahmen wie Psycho- und Ergotherapie, Logopädie, Sonderpädagogik und Psychologie. Die Wirksamkeit der IFI aufgrund der hohen Plastizität des Gehirns bei Kleinkindern ist wissenschaftlich anerkannt. Die Verflechtung von medizinischen und pädagogischen Massnahmen erschwert jedoch eine detaillierte Verbuchung und Abrechnung des Umfangs der unterschiedlichen Massnahmen. Die medizinischen Massnahmen werden von der IV, die pädagogischen Massnahmen von den Kantonen übernommen.