Veränderungen bei laufender Rente
Der Anspruch auf eine Rente besteht nicht auf Lebzeiten. Die IV-Stelle überprüft, ob sich wesentliche Veränderungen der gesundheitlichen, persönlichen oder wirtschaftlichen Situation auf den Rentenanspruch auswirken.
Gesundheitliche Veränderungen
Verbessert sich Ihre Gesundheit und können Sie wieder mehr arbeiten, kann die IV-Stelle Sie mit geeigneten Massnahmen unterstützen. Ziel ist es, Ihre Erwerbsfähigkeit zu verbessern und Ihre Rückkehr ins Erwerbsleben zu fördern.
Eine Verschlechterung der Gesundheit kann Auswirkungen auf den Rentenanspruch haben. Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine höhere Rente oder weitere Unterstützung der IV in Betracht kommen.
Veränderungen der Lebenssituation
Dazu gehören neben gesundheitlichen Veränderungen auch solche in den folgenden Bereichen:
Arbeit und Einkommen
- Aufnahme oder Aufgabe einer Erwerbstätigkeit
- Erhöhung oder Reduktion des Arbeitspensums
- Veränderung des Erwerbseinkommens
- Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit
Persönliche und familiäre Situation
- Änderung des Zivilstands
- Geburt oder Tod eines Kindes oder der Partnerin bzw. des Partners
- Änderungen bei Pflegeverhältnissen
- längerer Auslandaufenthalt
- weitere wesentliche Änderungen der persönlichen Verhältnisse
Meldepflicht
Jede für den Leistungsanspruch wesentliche Änderung müssen Sie unverzüglich der IV-Stelle melden. Die IV-Stelle beurteilt anschliessend, ob und welche Auswirkungen die Änderung auf den Rentenanspruch hat.