Die Invalidenversicherung (IV) unterstützt Menschen mit gesundheitlichen Problemen bei der Integration in den Arbeitsmarkt. Es gilt der Grundsatz «Eingliederung vor Rente»: Erst wenn alle Eingliederungsmöglichkeiten ausgeschöpft sind, wird der Anspruch auf eine Rente geprüft. Dieser Fokus wurde mit den letzten Gesetzesrevisionen 2008, 2012 und 2022 verstärkt, indem die Instrumente zur Eingliederung ausgebaut wurden.
Rund 61’000 Personen haben 2025 an beruflichen Eingliederungsmassnahmen der IV teilgenommen, 3’300 mehr als im Vorjahr und gut dreimal mehr als noch 2008. Von den über 41’000 Personen, die eine berufliche Eingliederung abgeschlossen haben, hatten rund 19’200 eine Anstellung und weitere 7’000 Personen waren wieder erwerbsfähig für den ersten Arbeitsmarkt, aber noch ohne Anstellung.