Der von der Europäischen Union geplante Behindertenausweis soll Menschen mit Behinderungen in der EU grenzübergreifend den Nachweis des Behindertenstatus ermöglichen und damit den Zugang zu Vergünstigungen gewährleisten, etwa im öffentlichen Verkehr, im Tourismus oder bei Veranstaltungen. In der Schweiz gibt es bislang keinen solchen Ausweis. Ein Postulat verlangte vom Bundesrat, zu prüfen, wie ein Ausweis für Menschen mit Behinderungen auch in der Schweiz eingeführt werden könnte. An seiner Sitzung vom 21. Oktober 2026 hat der Bundesrat den Postulatsbericht verabschiedet. Darin zeigt er drei mögliche Optionen zur Einführung auf.
- Option 1 geht von einem breiten Behinderungsbegriff aus, der die Gruppe der Bezugsberechtigten unabhängig von allfälligen Versicherungsleistungen definiert. Diese Option würde voraussichtlich die Schaffung einer neuen Verfassungsgrundlage erfordern.
- Option 2 knüpft den Anspruch auf einen Ausweis an den heutigen IV-Ausweis, sodass lediglich Personen, die eine IV-Rente oder Hilflosenentschädigung erhalten, Anspruch auf einen Europäischen Behindertenausweis hätten. Hier wäre zumindest eine Anpassung auf Gesetzes- und Verordnungsstufe nötig.
- Option 3 knüpft ebenfalls an sozialversicherungsrechtliche Kriterien an, erweitert die Personengruppe jedoch auf Personen, die andere Invaliditätsleistungen beziehen. Eine Anpassung auf Gesetzes- und Verordnungsstufe wäre hierfür voraussichtlich notwendig.
Die Optionen tragen der Zielsetzung der EU-Richtlinie in unterschiedlichen Ausmass Rechnung und unterscheiden sich insbesondere bezüglich der Zahl an potenziell Bezugsberechtigten. Da ein parlamentarischer Entscheid über das Paket Schweiz-EU im Moment noch aussteht, wird der Bundesrat voraussichtlich bis Mitte 2028 über das weitere Vorgehen entscheiden. Das Eidgenössische Departement des Innern wird bis dahin die vorliegenden Optionen weiter vertiefen.