Diese Anpassung gemäss dem gesetzlichen Mischindex hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 2. Oktober 2026 beschlossen. Damit steigt die Minimalrente der IV/AHV von 1260 auf 1280 Franken pro Monat. Gleichzeitig werden Anpassungen im Beitragsbereich sowie bei den Ergänzungsleistungen, bei den Überbrückungsleistungen und in der obligatorischen beruflichen Vorsorge vorgenommen.
IV/AHV-Minimalrente steigt um 20 Franken
02. Oktober 2026
Die IV/AHV-Renten werden per 1. Januar 2027 der Preis- und Lohnentwicklung angepasst und um rund 1,59 Prozent erhöht.