Leistungsprozess

Ihr Patient/Ihre Patientin haben Anspruch auf IV-Leistungen oder beziehen bereits Leistungen (Massnahmen zur Eingliederung, Geld- und Sachleistungen). Der Leistungsanspruch kann sich verändern und wird deshalb periodisch durch uns überprüft. Auch jetzt sind wir weiterhin auf die Zusammenarbeit mit Ihnen angewiesen, insbesondere, wenn sich der Gesundheitszustand Ihrer Patienten verbessert oder verschlechtert. Reichen Sie ein schriftliches Gesuch ein oder nehmen Sie mit uns Kontakt auf.