Bestehendes Arbeitsverhältnis

Krankheit kann jeden treffen. Wir beraten Arbeitgebende und Mitarbeitende. Unsere Beratung geht auf die individuelle Situation in Ihrem Unternehmen ein. Wir unterstützen...

  • beim Arbeitsplatzerhalt eines Mitarbeitenden, dessen Leistungsfähigkeit aus gesundheitlichen Gründen verringert ist.
  • bei der Einarbeitung eines neuen Mitarbeitenden mit gesundheitlichen Problemen.

Früherfassung

Arbeitgebende sind berechtigt, den IV-Stellen einen Mitarbeitenden mit gesundheitlichen Problemen zu melden. Hier erfahren Sie mehr über die Früherfassung.

Gesundheitliche Verschlechterung mit erneuter Arbeitsunfähigkeit

Ist Ihr Mitarbeiter erneut arbeitsunfähig, weil sich seine Gesundheit verschlechtert hat, dann finden Sie hier weitere Informationen zum Vorgehen.

Ressourcenorientiertes Eingliederungsprofil (REP)

Eine Mitarbeiterin bzw. ein Mitarbeiter ist seit einiger Zeit arbeitsunfähig. Sie würden den Mitarbeitenden gerne wieder im Betrieb einsetzen, selbst wenn dies nur in einem Teilzeitpensum möglich ist. Da Sie nicht genau wissen, was der Mitarbeitende noch tun darf, möchten Sie eine ärztliche Beurteilung der Ressourcen. Zu diesem Zweck wurde das ressourcenorientierte Eingliederungsprofil (REP) entwickelt. Damit kann der behandelnde Arzt beurteilen, welche Tätigkeiten die betroffene Person noch in welchem Umfang ausführen kann.  
Langwierige und vollständige Ausfälle am Arbeitsplatz können verhindert werden. Die Chancen für eine erfolgreiche Rückkehr verbessern sich.
>> ressourcenorientiertes Eingliederungsprofil (REP)